„Peter Neumann, Professor für Sicherheitsstudien am Londoner King’s College, hält ähnliche Schritte gegenüber Deutschland für denkbar. Neben dem Digital Services Act störe sich die Trump-Regierung vor allem an der angeblichen Behinderung der AfD. »Der Beginn eines AfD-Verbotsverfahrens würde von der US-Regierung zweifellos als feindlicher Akt gesehen«, sagt Neumann. Er rechne in diesem Fall mit »erheblichen Sanktionen«.“
Hassvergehen zu identifizieren ist ein Vorgang von Gedankenkontrolle und Meinungszensur. Das hat in einer Demokratie nichts verloren. Wenn jemand verbal danebengreift, so kann das anhand herkömmlicher Straftatbestände geahndet werden. Dazu braucht es keinen - wohl bewusst schwammigen - erfundenen Straftatbestand "Hass". Die Gedanken sind frei!