Eugenia-Sarto

Bei Liturgiemissbrauch sollte Meldung geschehen.

Folgende Vergehen fand ich erwähnt, gegen die die Gläubigen sich durch Klage (oder Beschwerde ) wehren sollen:

Vier Fälle sind der Suprema vorbehalten, zahlreiche Fälle sind meldeindiziert
Handelt es sich um „Graviora delicta“, d.h. um besonders schwere Fälle, so sind diese nach Nr. 52 von Pastor Bonus dem Heiligen Offizium vorbehalten und können daher nicht auf lokalkirchlicher Ebene abgehandelt werden. RS zählt dabei vier Straftatbestände zu den Graviora delicta:
a) Das Entwenden oder Zurückbehalten der eucharistischen Gestalten in sakrilegischer Absicht oder das Wegwerfen derselben;
b) Der Versuch oder die Vortäuschung der liturgischen Handlung des eucharistischen Opfers;
c) Die verbotene Konzelebration des eucharistischen Opfers zusammen mit Dienern kirchlicher Gemeinschaften, die nicht in der apostolischen Sukzession stehen und die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht anerkennen;
d) Die Konsekration der einen Gestalt ohne die andere in der Eucharistiefeier in sakrilegischer Absicht oder auch von beiden Gestalten außerhalb der Eucharistiefeier.
Diese Fälle müssen nach Nr. 179 RS unverzüglich der Heiligen Glaubenskongregation gemeldet werden: „Die Straftaten gegen den Glauben und die bei der Feier der Eucharistie und der anderen Sakramente begangenen graviora delicta sind unverzüglich der Kongregation für die Glaubenslehre zur Kenntnis zu bringen“.
Für alle anderen Fälle ist zunächst der Diözesanbischof zuständig und zum Handeln gemäß den Rechtsvorschriften verpflichtet, wobei er in Nr. 180 RS eigens zur Befolgung von can. 1326 aufgerufen wird, in welchem es heißt, daß unter gewissen Umständen der Täter härter zu bestrafen ist als vom Gesetz vorgesehen, so etwa wer auch nach einer Erstbestrafung in seinem strafwürdigen Verhalten verharrt, oder aber wer sich in einer höheren Stellung befindet.
Von den graviora delicta sind die „Schwerwiegenden Angelegenheiten“ unterschieden, sie umfassen eine ganze Reihe von Delikten, welche keine genaue Zahl umfassen. Diese müssen vom Ordinarius geahndet und bestraft werden, wobei auch hier ein ausdrückliches Meldegebot an die Heilige Liturgiekongregation besteht: „Andernfalls soll der Ordinarius nach Maßgabe der heiligen Canones vorgehen, gegebenenfalls die kanonischen Strafen anwenden und sich besonders die Vorschrift von can. 1326 vor Augen halten. Handelt es sich um schwerwiegende Angelegenheiten, soll er die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung benachrichtigen.“
Die „schweren Angelegenheiten“ sind zahlenmäßig nicht definiert, sehr wohl aber inhaltlich: „Auch wenn das Urteil über die Schwere einer Sache gemäß der allgemeinen Lehre der Kirche und der von ihr festgesetzten Normen zu treffen ist, sind zu den schwerwiegenden Angelegenheiten objektiv immer jene zu rechnen, die die Gültigkeit und die Würde der heiligsten Eucharistie in Gefahr bringen“ (Nr. 173 RS).
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Vered Lavan

Weihbischof Athanasius Schneider: Die Kommunion nur aus der Hand des Priesters empfangen !

Sieglinde

Oftmals geschehen, weder etwas daraus gelernt, noch verhindert.

Vered Lavan

Die Extremfälle sind die eine Sache, eine andere ist der alltägliche Liturgiemißbrauch durch Laien-Kommunionsspender. Da dieser widergöttliche Irrsinn im Konzilsgulag so gewollt und von den Bischöfen und den Ortspfarrern subventioniert wird, kann ich nur noch in die Tridentinische Messe gehen. Lieber 1-2 Mal im Monat eine richtige Kommunion, als diesen Müll. Ich kniee nicht vor einem Laien, der nicht die geweihten Hände hat, und nehme Mundkommunion (= 🤮 ) !! (-->Die Kommunion nur aus der Hand des Priesters empfangen +++ Weihbischof Athanasius Schneider über die Diskriminierung von Mundkommunikanten +++ Weihbischof für kniende Mundkommunion)

dlawe

Wie oft habe ich den Missbrauch der außerordentlichen Kommunionspender angezeigt - Redemtionis sacrsmentum und keinen Hund hat das gekratzt.

Nicolaus

Man interessiert sich in Rom nicht die Bohne dafür!!!

Eugenia-Sarto

Heute gibt es soviel Liturgiemissbrauch, dass man meinen könnte, dass man sich in Rom kaum noch dafür interessiert.

Maria Franziska

Missbrauch erfährt nur dann Unterstützung, wenn es darum geht, dem Priestertum zu schaden. Nicht, wenn es um die Ehre des Allerheiligsten geht! Wo kümmert sich denn der Papst um eine ehrfürchtige und würdige Liturgie?

a.t.m

Den Menschen Ratzinger war es als Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre als auch als Papst völlig egal ob Gott der Herr Jesus Christus im Zuge eines liturgischen Missbrauchs geschändet und verspottet wurde, im Gegenteil er hat Häretiker und solche die liturgischen Missbrauch machten ge- befördert. . "Wer schweigt duldet"
Gotte und Mariens Segen auf allen Wegen