de.news

Vatikanischer Vermerk: Taufscheine können nicht gelöscht werden

In einer am 17. April vom Dikasterium für Gesetzestexte veröffentlichten Erläuterung wird bekräftigt, dass die Namen von Katholiken, die sich von ihrem Glauben losgesagt haben, nicht aus den Taufunterlagen entfernt werden können.

Das Dokument, das von Erzbischof Filippo Iannone und Bischof Juan Ignacio Arrieta unterzeichnet wurde, betont, dass die Taufe ein historischer und sakramentaler Akt ist, der als Grundlage für alle anderen Sakramente dient. Die Eintragung in die Kirchenbücher ist eine objektive Aufzeichnung eines einmaligen Ereignisses, das eine dauerhafte rechtliche und theologische Bedeutung hat.

"Das Sakrament der Taufe ist eine kirchliche Tatsache, kein subjektiver Glaube", heißt es in der Notiz. "Es ist nicht möglich, Einträge zu löschen oder zu ändern, es sei denn, es handelt sich um die Korrektur von Transkriptionsfehlern.

Während die Löschung untersagt ist, erlaubt die Kirche, dass auf Antrag ein formeller Vermerk - bekannt als actus formalis defectionis ab Ecclesia Catholica - hinzugefügt wird. Dieser Vermerk bestätigt die Entscheidung einer Person, die Kirche zu verlassen, ohne die sakramentale Geschichte zu löschen.

Der Vermerk wurde als Reaktion auf gelegentliche Anfragen von Personen herausgegeben, die ihre Taufunterlagen im Rahmen eines formellen Austritts aus der Kirche entfernen lassen möchten.

Bild: © Fr Lawrence Lew OP CC BY-NC-ND, AI-Übersetzung
32K
viatorem

Normalerweise ist das richtig so. Es ist eine unauslöschliche Verbindung mit Jesus Christus, in einem sakramentalen Akt rituell für immer gefestigt.
Allerdings liegt hier ein Problem der Freiwilligkeit, nämlich der Vollmündigkeit und des freien Willens, den ein Bäby noch nicht hat , daher kann diese unfreiwillig eingegangene Verbindung , nicht zwingend für immer gelten müssen und eine Löschung bei Wunsch müsste möglich sein.
Ein unmündig christlich getaufter späterer Satanist ,der Moslem oder Jude etc. sollte aus dem Taufregister gelöscht qerden können, vielleicht kann da für ja ein eigenes Ritual bereitgestellt werden...es ist doch auch sonst so vieles möglich.
Wenn es sich vergleichbar ,um ein "Brandmal der Zugehörigkeit" handeln würde , dann wäre es in der Tat unauslöschlich.

Eine Löschung aus dem Taufregister ist unmöglich: Das römische Dikasterium für die Gesetzestexte stellte mit einer erläuternden Note vom 7. April 2025 fest, daß eine Löschung eines Getauften aus dem Taufregister unmöglich ist. Die Note wurde am Gründonnerstag vom vatikanischen Presseamt veröffentlicht.

1K
Der wirkliche Kölner

Auch in Köln ist das so.

Sixtus

Wahnsinn, auch in Köln?